AGB
Verkaufs- Lieferungs- und Zahlungsbedingungen
Vorbemerkung
Die nachfolgenden Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen bilden als Ergänzung des geltenden
Rechts die Grundlage der Liefer- und Leistungsverträge des Lieferanten (PROFILION Eberhard Strunk).
Abweichende Bestimmungen des Bestellers sind für PROFILION Eberhard Strunk nur dann verbindlich,
wenn sie von der PROFILION Eberhard Strunk ausdrücklich und schriftlich bestätigt wurden. Die
Geschäftsbedingungen gelten nur gegenüber Unternehmern im Sinne von §310 Abs.1 BGB.
1. Vertragsabschluss
Angebote der PROFILION Eberhard Strunk sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als
Festpreisangebote bezeichnet werden. Die PROFILION Eberhard Strunk behält sich vor, Kalkulationsund
Druckfehler zu berichtigen. Der Liefer- und Leistungsvertrag kommt erst durch schriftliche
Auftragsbestätigung der PROFILION Eberhard Strunk zustande. Angebote des Bestellers können
innerhalb von zwei Wochen angenommen werden.
2. Preise
(1) Eine verbindliche Preisfestlegung erfolgt erst durch schriftliche Auftragsbestätigung der
PROFILION Eberhard Strunk und unter dem Vorbehalt, dass die der Auftragsbestätigung zugrunde
gelegten Auftragsdaten unverändert bleiben. Die Preise der PROFILION Eberhard Strunk verstehen
sich ab Werk in Euro zuzüglich der zum Zeitpunkt der Lieferung geltenden gesetzlichen
Umsatzsteuer, es sei denn, es werden anderweitige Angaben gemacht.
(2) Verpackung, Porto, Versicherung und sonstige Versandkosten sind nicht eingeschlossen und
werden zusätzlich in Rechnung gestellt.
(3) Nach erfolgter bestätigter Bestellung auf Wunsch des Bestellers vorgenommene Veränderungen
des Werkgegenstandes werden dem Besteller berechnet.
(4) Konstruktionszeichnungen, Werkzeuge, Muster und ähnliche Vorarbeiten, die vom Besteller
veranlasst sind, werden auch dann berechnet, wenn der Auftrag nicht erteilt wird. Insoweit gelten
diese Bedingungen bereits vor Auftragserteilung.
3. Liefermenge, Lieferfrist
(1) Fertigungsbedingte Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 10 % der bestellten Menge sind bei
Kleinteiler zulässig.
(2) Die PROFILION Eberhard Strunk ist zu Teillieferungen berechtigt.
(3) Der Versand erfolgt im Namen und auf Rechnung des Bestellers. Die Gefahr des zufälligen
Unterganges geht auch bei frachtfreier Lieferung mit Übergabe der Ware an den Spediteur oder
Frachtführer auf den Besteller über.
(4) Die von PROFILION Eberhard Strunk angegebenen Lieferzeiten beziehen sich auf das
Versanddatum der Ware. Sie gelten als eingehalten, wenn die Ware zu diesem Zeitpunkt das Werk
verlässt oder die Lieferbereitschaft dem Besteller mitgeteilt wird.
(5) Die vereinbarte Lieferfrist gilt stets nach Klärung sämtlicher technischer und kaufmännischer
Einzelheiten. Insoweit handelt es sich grundsätzlich um unverbindliche Lieferfristen. Um verbindliche
Liefertermine handelt es sich ausschließlich dann, wenn der Liefertermin schriftlich gegenüber dem
Besteller als verbindlich bestätigt worden ist.
(6) Ist für die Herstellung des Werkes oder für die Durchführung der Lieferung eine Handlung des Bestellers
erforderlich, so beginnt die Lieferfrist erst mit der vollständigen Ausführung dieser Handlung durch den
Besteller.
Bei Überschreiten der Lieferfrist hat der Besteller eine angemessene Nachfrist zu gewähren, die drei
Wochen nicht unterschreiten darf.
(7) Wird die Lieferfrist einschließlich der angemessenen Nachfrist nicht eingehalten, haftet die PROFILION
Eberhard Strunk ausschließlich für den Rechnungswert der Warenmenge, die nicht fristgerecht geliefert
wurde, maximal in Höhe des negativen Interesses.
(8) Höhere Gewalt, Betriebsstörungen und ähnliche unvorhersehbare und von PROFILION Eberhard Strunk
nicht zu vertretende Umstände entbinden die PROFILION Eberhard Strunk von der Einhaltung der
Lieferfristen für die Dauer der Betriebsstörung. In diesen Fällen ist der Besteller insbesondere nicht
berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und / oder Schadensersatz geltend zu machen.
(9) Kommt die PROFILION Eberhard Strunk in Lieferverzug, kann der Besteller - sofern er nachweist, dass
ihm hieraus ein Schaden entstanden ist - eine Entschädigung für jede vollendete Woche von 0,5%,
insgesamt jedoch höchstens 5% des Preises für den Teil der Lieferungen verlangen, der wegen des
Verzuges nicht in zweckdienlichen Betrieb genommen werden konnte.
(10) Sowohl Schadenersatzansprüche des Bestellers wegen Verzögerung der Lieferung als auch
Schadenersatzansprüche statt der Lieferung, die über die in Nr. 3 / 10 genannten Grenzen
hinausgehen, sind in allen Fällen verzögerter Lieferungen, auch nach Ablauf einer der PROFILION
Eberhard Strunk etwa gesetzten Frist zur Lieferung ausgeschlossen.
(11) Die PROFILION Eberhard Strunk übernimmt kein Beschaffungsrisiko. Sie ist berechtigt vom Vertrag
zurückzutreten, wenn sie trotz des vorherigen Abschlusses eines entsprechenden Einkaufsvertrages
oder dessen verbindlichem Angebot ihrerseits den Liefergegenstand oder dafür benötigte Produkte oder
Gewerke/Dienstleistungen nicht erhält. Die Verantwortlichkeit des Lieferers für Vorsatz oder
Fahrlässigkeit bleibt nach Maßgabe der AGB unberührt. Die PROFILION Eberhard Strunk wird den
Besteller in diesem Falle unverzüglich über die nicht rechtzeitige Verfügbarkeit des Liefergegenstandes
informieren. Falls die PROFILION Eberhard Strunk oder der Besteller hierdurch vom Vertrag
zurücktreten wollen, wird das Rücktrittsrecht unverzüglich ausgeübt.
4. Gewährleistung
(1) Die Gewährleistungsfrist beträgt bei neu hergestellten Produkten zwei Jahre, bei gebrauchten,
überarbeiteten Produkten ein Jahr.
Ist der Besteller Unternehmer, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches
Sondervermögen, so beträgt die Gewährleistungsfrist ein Jahr.
(2) Der Besteller hat die Ware unverzüglich nach Anlieferung auf Mängelfreiheit zu überprüfen.
Offensichtliche Mängel sind sofort, mindestens aber innerhalb einer Woche nach Empfang der Ware der
PROFILION Eberhard Strunk schriftlich mitzuteilen. Werden offensichtliche Mängel nicht, nicht
rechtzeitig oder nicht formgerecht gerügt, so entfällt diesbezüglich die Gewährleistung.
(3) Sonstige Mängel sind der PROFILION Eberhard Strunk innerhalb einer Woche seit Kenntnisnahme
anzuzeigen.
(4) Die PROFILION Eberhard Strunk haftet für Sachmängel, die bereits im Zeitpunkt des Gefahr Überganges
vorlagen. Die Haftung tritt nicht ein bei nur unerheblichen Abweichungen von der vereinbarten
Beschaffenheit und/oder Brauchbarkeit, bei natürlicher Abnutzung oder Schäden, die nach dem
Gefahr Übergang infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung,
ungeeigneter Betriebsmittel oder aufgrund besonderer äußerer Einflüsse entstehen, die nach dem
Vertrag nicht vorausgesetzt sind.
(5) Für Werbeaussagen oder Mängel in technischen Dokumentationen oder der Gebrauchsanweisung haftet
die PROFILION Eberhard Strunk nur gegenüber Bestellern, die Verbraucher sind.
(6) Geringfügige Fehler, die weder den Wert noch die Tauglichkeit oder die Verwendbarkeit des Werkes
wesentlich beeinträchtigen, sind von der Gewährleistung ausgeschlossen.
(7) PROFILION Eberhard Strunk ist berechtigt, Nacherfüllung nach seiner Wahl vorzunehmen. Dies
bedeutet, dass sie entscheidet, ob eine Mängelbeseitigung oder eine Neulieferung vorgenommen wird.
Schlägt die Nacherfüllung fehl, ist die PROFILION Eberhard Strunk zu einer wiederholten Nacherfüllung
berechtigt. Auch im Falle einer wiederholten Nacherfüllung entscheidet die PROFILION Eberhard Strunk
zwischen Neulieferung oder Mängelbeseitigung.
(8) Ansprüche des Bestellers wegen der zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen,
insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten sind ausgeschlossen, soweit sich die
Aufwendungen erhöhen, weil der Gegenstand der Lieferung nachträglich an einen anderen Ort als die
Niederlassung des Bestellers verfrachtet worden ist.
(9) Der Besteller ist erst dann zum Rücktritt vom Vertrag und/oder zur Geltendmachung von
Schadensersatz berechtigt, wenn die Nacherfüllung wiederholt fehlgeschlagen ist. Anspruch auf
Schadensersatz besteht nur, soweit der PROFILION Eberhard Strunk grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz
zu vertreten hat. Der Schadensersatz ist in jedem Fall auf das negative Interesse beschränkt
Schadensersatz für Mangelfolgeschäden ist ausgeschlossen, soweit sie nicht auf Vorsatz beruhen.
5. Pflichtverletzungen
(1) Die Haftung für Pflichtverletzungen der PROFILION Eberhard Strunk beschränkt sich auf grob
fahrlässige oder vorsätzliche Pflichtverstöße.
(2) Die PROFILION Eberhard Strunk haftet grundsätzlich nicht für Pflichtverletzungen, welche aus
Werkleistungen resultieren, die gemäß der vom Besteller geprüften Zeichnungen, Druckvorlagen oder
Muster, welche vom Besteller als Fertigungsunterlagen freigegeben wurden, erbracht wurden. Für die
konstruktive Gestaltung und Richtigkeit der reproduzierten Vorlagen haftet die PROFILION Eberhard
Strunk nicht.
Die PROFILION Eberhard Strunk hat aber die Pflicht, den Besteller - soweit erkennbar - unverzüglich auf
die Unmöglichkeit der technischen Umsetzung der Vorlagen hinzuweisen.
(3) Insbesondere wird bei der Erbringung von Werkleistungen nach Vorgabe des Bestellers die Haftung für
die Verletzung von Schutzrechten Dritter ausgeschlossen. Eine Prüfungspflicht seitens der PROFILION
Eberhard Strunk Unternehmers besteht im Hinblick auf Schutzrechte Dritter nicht.
6. Zahlungsbedingungen
(1) Sofern nichts anderes vereinbart ist, sind sämtliche Rechnungen der PROFILION Eberhard Strunk nach
Rechnungsstellung auszugleichen.
(2) Bei Zielüberschreitung ist die PROFILION Eberhard Strunk berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 %
über dem Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank und, soweit der Besteller kein Verbraucher ist, von
8 % über dem Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank zu fordern, wobei der Nachweis eines höheren
Verzugsschadens jederzeit möglich ist.
(3) Wechsel werden nicht, Schecks nur erfüllungshalber und unter dem Vorbehalt der Gutschrift angenommen.
(4) Ist der Besteller mit der Zahlung in Verzug, steht es der PROFILION Eberhard Strunk frei, die weitere
Erfüllung des Vertrages abzulehnen.
Tritt eine erhebliche Gefährdung des Zahlungsanspruches ein, so ist die PROFILION Eberhard Strunk
berechtigt, Vorauszahlungen oder ausreichende Sicherheit zu fordern.
Verweigert der Besteller Vorauszahlung oder Sicherheit, so kann die PROFILION Eberhard Strunk vom
Vertrag zurücktreten und Schadensersatz geltend machen.
(5) Eingehende Zahlungen tilgen unbeschadet einer anders lautenden Bestimmung des Bestellers jeweils
Kosten, dann Zinsen und zuletzt die Hauptforderung, bei mehreren Forderungen zunächst jeweils die
ältere.
7. Eigentumsvorbehalt
(1) Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller gegenüber dem Besteller zum
Rechnungsdatum bestehenden Forderungen der PROFILION Eberhard Strunk in dessen Eigentum.
(2) Im Falle von Be- oder Verarbeitung der Vorbehaltsware steht der PROFILION Eberhard Strunk das (Mit-
)Eigentum im Wert des Zustandes der Vorbehaltsware vor Be- oder Verarbeitung an der dadurch
entstehenden Sache zu.
(3) Eine Veräußerung der Vorbehaltsware ist nur im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr des Bestellers
zulässig. Veräußert der Besteller die Vorbehaltsware weiter, tritt er zum Zeitpunkt der Veräußerung die
Forderung gegen den Erwerber an die PROFILION Eberhard Strunk ab. Der Besteller hat den Erwerber
dazu zu verpflichten, im Rahmen der aus der Weiterveräußerung resultierenden Zahlungspflicht direkt
an die PROFILION Eberhard Strunk Zahlung zu leisten. Ausnahmen hiervon bedürfen der vorherigen
schriftlichen Vereinbarung zwischen der PROFILION Eberhard Strunk und dem Besteller.
Im Übrigen sind Verfügungen über die Vorbehaltsware unzulässig, insbesondere Sicherungsübereignung
oder Verpfändung.
(4) Erfolgt die Zwangsvollstreckung in das Vermögen des Bestellers und ist hiervon die Vorbehaltsware
tangiert, so ist dies der PROFILION Eberhard Strunk sofort schriftlich und unter Angabe aller
erforderlichen Daten (Vollstreckungsorgan, Aktenzeichen), gegebenenfalls unter Beifügung von
Vollstreckungsprotokollen, mitzuteilen.
Produkte, die von der PROFILION Eberhard Strunk dem Besteller zur Verfügung gestellt wurden und die
nicht Bestandteil der Werkleistung als solcher sind (z. B. Entwürfe, Konstruktionszeichnungen,
Werkzeuge usw.), bleiben im Eigentum der PROFILION Eberhard Strunk
8. Erfüllungsort und Gerichtsstand
(1) Erfüllungsort ist der Sitz der Niederlassung der PROFILION Eberhard Strunk.
(2) Soweit es sich bei dem Besteller um einen Unternehmer, eine juristische Person des öffentlichen Rechts
oder öffentlich-rechtliches Sondereigentum handelt, ist Gerichtstand ebenfalls der Sitz der Niederlassung
der PROFILION Eberhard Strunk.
9. Schlußbestimmung
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmung berührt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die
unwirksame Bestimmung gilt als durch eine wirtschaftlich gleichwertige Bestimmung ersetzt.
Sämtliche Erklärungen, welche die Wirksamkeit des Vertragsverhältnisses berühren, bedürfen der Schriftform.
Eine Änderung des Schriftformerfordernisses bedarf seinerseits der Schriftform.
Stand: 01. Januar 2016